Das Prinzip, dass im Falle einer teilweisen Berufsunfähigkeit die BU-Rente in einem Verhältnis zur tatsächlichen Berufsunfähigkeit steht.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Beitragskommentare