Anwaltliche Hilfe bei Ablehnung
Hausratversicherung zahlt nicht? Wir kämpfen für Ihre Ansprüche
Ihre Hausratversicherung verweigert die Zahlung oder kürzt die Entschädigung? Als erfahrene Anwälte im Versicherungsrecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Einbruch, Wasserschaden oder Brand.
- Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche
- Prüfung der Ablehnungsgründe
- Durchsetzung der vollen Entschädigung
- Spezialisiert auf Hausratversicherungsrecht
Gratis Ersteinschätzung anfordern
Diese Schäden muss Ihre Hausratversicherung regulieren
Brandschäden
Schäden durch Feuer, Rauch, Ruß und Explosionen müssen von der Hausratversicherung ersetzt werden. Auch Schäden durch Blitzeinschlag sind abgedeckt.
- Möbel & Einrichtung
- Elektronische Geräte
- Kleidung & Textilien
Wasserschäden
Ihre Versicherung muss für Schäden durch Leitungswasser, geplatzte Rohre oder Überschwemmungen aufkommen. Auch Folgeschäden sind versichert.
- Rohrbruchschäden
- Wassereintritt
- Feuchteschäden
Einbruchdiebstahl
Bei Einbruch ersetzt die Versicherung gestohlene Gegenstände und Vandalismusschäden. Auch Schäden an Türen und Fenstern sind abgedeckt.
- Wertsachen & Schmuck
- Bargeld (begrenzt)
- Vandalismus
Sturm & Hagel
Schäden durch Naturereignisse wie Sturm und Hagel sind versichert. Die Versicherung muss für beschädigte Einrichtungsgegenstände aufkommen.
- Sturmschäden
- Hagelschäden
- Folgeschäden
Die Versicherung versucht die Regulierung zu verweigern? Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese durch.
Kostenlose Erstberatung: 0800 73 55 359So versucht Ihre Hausratversicherung die Zahlung zu verweigern
Grobe Fahrlässigkeit
Die Versicherung behauptet, Sie hätten den Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht - etwa durch ein gekipptes Fenster bei Einbruch.
Falsche Wertangaben
Der Versicherer unterstellt, Sie hätten bei Vertragsabschluss falsche Angaben zum Wert Ihres Hausrats gemacht.
Sicherheitsvorschriften
Die Versicherung verweigert die Zahlung wegen angeblicher Verletzung von Sicherheitsvorschriften oder Obliegenheiten.
Unterversicherung
Der Versicherer kürzt die Leistung wegen einer angeblichen Unterversicherung Ihres Hausrats.
Streit um den Wert
Die Versicherung will nur einen Bruchteil des tatsächlichen Wertes Ihrer beschädigten Gegenstände ersetzen.
Formfehler
Der Versicherer behauptet, Sie hätten Fristen versäumt oder Obliegenheiten bei der Schadensmeldung verletzt.
Lassen Sie sich nicht abwimmeln!
Wir kennen die Strategien der Versicherungen und wissen, wie wir Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen.
Kostenlose Erstberatung: 0800 73 55 359Erfolgreiche Fälle aus der Hausratversicherung
"Nach einem Einbruch wollte die Versicherung wegen angeblich nicht ausreichender Sicherung nicht zahlen. Die Anwälte konnten nachweisen, dass alle Vorschriften eingehalten wurden."
Ergebnis: Volle Entschädigung erhalten
"Die Versicherung wollte nur einen Teil des Wasserschadens ersetzen und sprach von Unterversicherung. Mit rechtlicher Hilfe konnte der tatsächliche Wert nachgewiesen werden."
Ergebnis: Vollständige Regulierung erreicht
"Nach einem Brand wurde mir grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Die Anwälte konnten die Vorwürfe widerlegen und eine faire Regulierung erreichen."
Ergebnis: Schadensersatz durchgesetzt
Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen
Wir analysieren Ihren Fall kostenfrei und zeigen Ihnen, wie wir Ihre Rechte gegenüber der Hausratversicherung durchsetzen können.
Kostenlose ErstberatungHausratversicherung - Das müssen Sie wissen
Die Ablehnung eines Hausratschadens kann Sie hart treffen. Ein Einbruch, Wasserschaden oder Brand kann Ihren gesamten Hausrat zerstören. Die Versicherung prüft jeden Fall minutiös und sucht nach Gründen für eine Ablehnung oder Kürzung. Besonders bei hohen Schäden versuchen Versicherungen häufig, ihre Leistungspflicht zu verneinen oder die Entschädigung zu reduzieren.
Wichtig: Sofortige Schadensdokumentation
Bei einem Hausratschaden ist die sofortige und umfassende Dokumentation entscheidend. Fotografieren Sie alle Schäden, sammeln Sie Kaufbelege und erstellen Sie eine detaillierte Liste der beschädigten Gegenstände. Diese Dokumentation ist der Schlüssel zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bei Einbruch ist zudem das Polizeiprotokoll wichtig.
Die Regulierung von Hausratschäden ist rechtlich komplex. Die Versicherung prüft jeden Aspekt genau - von der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften über die korrekte Wertermittlung bis zur Frage der Fahrlässigkeit. Viele Versicherte unterschätzen die rechtlichen Fallstricke. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um eine faire Entschädigung zu erhalten.
Häufige Fragen zur Hausratversicherung
Der Schaden muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, bei der Versicherung gemeldet werden. In der Regel bedeutet dies innerhalb von 3-5 Werktagen. Bei Einbruchdiebstahl müssen Sie zudem sofort die Polizei informieren. Eine verspätete Meldung kann die Versicherung zur Leistungskürzung berechtigen.
Wichtig sind Fotos vom Schaden, eine detaillierte Aufstellung der beschädigten Gegenstände, möglichst mit Kaufbelegen oder Fotos aus der Zeit vor dem Schaden. Bei Einbruch ist das Polizeiprotokoll erforderlich. Bewahren Sie auch den kompletten Schriftverkehr mit der Versicherung auf. Je besser die Dokumentation, desto höher die Chancen auf volle Entschädigung.
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert Ihres Hausrats höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Die Versicherung kann dann die Leistung anteilig kürzen. Wir prüfen für Sie, ob die Unterversicherung tatsächlich vorliegt und ob die Kürzung berechtigt ist.
Die erste Beratung ist für Sie kostenfrei. Die weiteren Kosten werden häufig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir besprechen vor dem Start der Vertretung alle möglichen Kosten transparent mit Ihnen. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert.
Die Versicherung muss den Zeitwert oder bei vielen Verträgen sogar den Neuwert der beschädigten Gegenstände ersetzen. Wichtig ist eine genaue Dokumentation der Schäden. Wir helfen Ihnen bei der korrekten Wertermittlung und setzen eine angemessene Entschädigung durch.