Professionelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Gebäudeversicherung zahlt nicht? Wir setzen Ihre Ansprüche durch

Die Gebäudeversicherung verweigert oder kürzt die Zahlung? Als erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht helfen wir Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen - schnell und effektiv.

  • Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
  • Prüfung aller Versicherungsunterlagen
  • Durchsetzung Ihrer vollen Schadenssumme
  • Erfahrung aus hunderten Schadensfällen

💬 Kostenlose Erstberatung durch Anwalt:

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Ansprüche jetzt prüfen & durchsetzen lassen

Gratis Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche

So setzen wir Ihre Ansprüche durch

Von der Schadensmeldung bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche

1

Kostenlose Erstprüfung

Wir analysieren die Ablehnungsgründe Ihrer Versicherung und prüfen Ihre Erfolgsaussichten.

2

Dokumentation

Wir sichern alle Beweise und holen bei Bedarf unabhängige Gutachten ein.

3

Verhandlung

Wir verhandeln mit der Versicherung und widerlegen deren Ablehnungsgründe fundiert.

4

Durchsetzung

Wir setzen Ihre Ansprüche wenn nötig auch gerichtlich durch.

Lassen Sie Ihre Ansprüche jetzt kostenlos prüfen

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So versucht Ihre Gebäudeversicherung die Zahlung zu verweigern

Grobe Fahrlässigkeit

Die Versicherung behauptet, Sie hätten den Schaden selbst verschuldet und verweigert die Zahlung.

Obliegenheitsverletzung

Angeblich haben Sie Pflichten verletzt oder Fristen versäumt. Wir prüfen diese Vorwürfe genau.

Falsche Schadenshöhe

Die Versicherung bestreitet die Schadenshöhe oder kürzt willkürlich. Wir setzen die volle Summe durch.

Verzögerungstaktik

Ständig neue Rückfragen und Gutachten - die Versicherung spielt auf Zeit. Wir beschleunigen das Verfahren.

Lassen Sie sich nicht abwimmeln!

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Bei diesen Schäden helfen wir Ihnen

Wasserschäden

Rohrbruch oder Überschwemmung? Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Schaden prüfen lassen

Brandschäden

Brand-, Ruß- oder Rauchschaden? Wir kämpfen für Ihre Entschädigung.

Anspruch prüfen

Sturmschäden

Schäden durch Sturm oder Hagel? Wir helfen bei der Durchsetzung.

Jetzt beraten lassen

Weitere Schäden

Andere Gebäudeschäden? Sprechen Sie mit unseren Experten.

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Erfolgreiche Fälle: Gebäudeversicherung zahlt

Erfahren Sie, wie wir Mandanten geholfen haben, ihre Ansprüche gegen die Gebäudeversicherung erfolgreich durchzusetzen.

Wasserschaden reguliert

Nach anfänglicher Ablehnung und Behauptung grober Fahrlässigkeit konnte der gesamte Wasserschaden durchgesetzt werden.

Sturmschaden anerkannt

Die Versicherung bestritt zunächst den Sturmschaden. Nach unserer Intervention wurde der Schaden vollständig reguliert.

Brandschaden durchgesetzt

Trotz behaupteter Obliegenheitsverletzung konnten wir die vollständige Regulierung des Brandschadens erreichen.

Diese Gebäudeschäden regulieren wir für Sie

Wasserschäden

  • Rohrbruch
  • Überschwemmung
  • Rückstau
Schaden prüfen lassen →

Brandschäden

  • Feuer
  • Rauch & Ruß
  • Explosion
Ansprüche durchsetzen →

Sturmschäden

  • Sturm & Hagel
  • Blitzschlag
  • Elementarschäden
Jetzt beraten lassen →

Weitere Schäden

  • Einbruch
  • Vandalismus
  • Gebäudetechnik
0800 73 55 359 →

Lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen

Unsere Anwälte beraten Sie unverbindlich zu Ihren Ansprüchen

Häufig gestellte Fragen zur Gebäudeversicherung

Erfahren Sie, welche Rechte Sie bei Problemen mit Ihrer Gebäudeversicherung haben

Die Versicherung muss innerhalb von 2-3 Wochen zumindest eine erste Einschätzung abgeben. Bei verzögerter Bearbeitung können Sie rechtliche Schritte einleiten. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Die Versicherung muss die grobe Fahrlässigkeit konkret nachweisen. Oft wird dieser Vorwurf unberechtigt erhoben. Lassen Sie die Ablehnung durch unsere Experten prüfen.

Wichtig sind: Schadenfotos, Versicherungspolice, Schadensprotokoll und Kostenvoranschläge. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Dokumentation.

Nein. Sie haben das Recht auf ein unabhängiges Gutachten. Versicherungsgutachter bewerten Schäden oft zu niedrig. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung einer fairen Regulierung.

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre. Wichtig ist aber die schnelle Meldung des Schadens. Lassen Sie sich von uns beraten, um keine Fristen zu versäumen.