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Der Anruf nach dem Wettkampf
Der Anruf erreichte mich an einem Sonntagabend. Herr S., ein 45-jähriger Softwareentwickler, meldete sich aus dem Krankenhaus. Eigentlich hatte er am Morgen noch beim Halbmarathon teilgenommen – jetzt lag er auf der chirurgischen Station. „Es gab einen lauten Knall, als wäre ein Schuss gefallen“, beschrieb er den Moment, in dem seine Achillessehne riss. Kilometer 15, noch voller Energie, dann der plötzliche Schmerz.
Fakten zu Sportunfällen:
Jährlich ereignen sich in Deutschland etwa 2 Millionen Sportunfälle, davon circa 15% beim Laufsport. Der Achillessehnenriss gehört zu den schwerwiegendsten Verletzungen, mit einer durchschnittlichen Heilungsdauer von 6-9 Monaten.
Die sportliche Vorgeschichte
Herr S. war kein Anfänger. Seit über zehn Jahren betrieb er Laufsport, hatte bereits mehrere Halbmarathons erfolgreich absolviert. Regelmäßiges Training gehörte zu seinem Leben wie der morgendliche Kaffee. Vor drei Jahren hatte er eine private Unfallversicherung abgeschlossen – „für alle Fälle“, wie er sagte.
Als ambitionierter Hobbysportler hatte er natürlich auch regelmäßig einen Sportphysiotherapeuten aufgesucht. Präventiv, wie er betonte. Dehnübungen, Massage, Taping vor Wettkämpfen – die übliche Routine eines verantwortungsbewussten Läufers.
Wichtig für Sportler:
Neben einer Unfallversicherung sollten Sportler auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Bei schweren Verletzungen steht oft nicht nur der Sport, sondern auch die berufliche Existenz auf dem Spiel.
Die unerwartete Ablehnung
Die erste Reaktion der Versicherung war noch routinemäßig: Unfallmeldung, Arztberichte, übliche Formulare. Doch dann kam der Schock: Die Versicherung verweigerte die Leistung. Der Vorwurf: Herr S. habe beim Abschluss der Versicherung seine intensive sportliche Betätigung und vorherige physiotherapeutische Behandlungen verschwiegen.
Rechtlicher Hinweis:
Nach § 19 VVG müssen bei Abschluss einer Versicherung alle gefahrerheblichen Umstände angezeigt werden – aber nur solche, nach denen der Versicherer ausdrücklich gefragt hat.
Der rechtliche Kernpunkt
Die Prüfung des Versicherungsantrags brachte Interessantes zutage: Im Gesundheitsfragebogen wurde lediglich nach „behandlungsbedürftigen Erkrankungen oder Verletzungen der Knochen, Gelenke, Muskeln und Sehnen“ in den letzten 5 Jahren gefragt. Von Freizeitsport oder präventiver Physiotherapie war keine Rede.
Die Versicherung argumentierte, dass regelmäßige physiotherapeutische Behandlungen auf eine grundsätzliche Vorschädigung hinwiesen. Eine gewagte These – schließlich nehmen heute viele Sportler präventiv physiotherapeutische Leistungen in Anspruch.
Praxis-Tipp:
Dokumentieren Sie beim Ausfüllen von Gesundheitsfragen genau, wie Sie die Fragen verstanden haben. Im Zweifel: Fragen Sie schriftlich bei der Versicherung nach oder vermerken Sie Ihre sportlichen Aktivitäten zusätzlich im Antrag.
Die medizinische Aufklärung
Ein von uns beauftragter Sportmediziner brachte Klarheit in den Fall. Sein Gutachten zeigte deutlich: Die präventiven physiotherapeutischen Behandlungen hatten keinen Krankheitswert. Sie dienten der Leistungsoptimierung und Verletzungsprävention – eine gängige Praxis im ambitionierten Freizeitsport.
Besonders wichtig: Der Achillessehnenriss war ein klassisches Unfallereignis. Die Sehne riss nicht aufgrund von Verschleiß, sondern durch eine akute Überlastung während des Wettkampfs – genau das Szenario, für das eine Unfallversicherung gedacht ist.
Medizinischer Hintergrund:
Ein Achillessehnenriss kann zwei Ursachen haben: Verschleiß oder akutes Trauma. Die typischen Begleitumstände (plötzlicher Knall, sofortiger Funktionsverlust) sprechen eindeutig für ein Unfallereignis.
Der Weg zur Einigung
Mit dem sportmedizinischen Gutachten konfrontierten wir die Versicherung. Zusätzlich legten wir die Rechtsprechung des BGH vor, wonach nur konkret erfragte Umstände anzeigepflichtig sind. Die Versicherung hätte explizit nach sportlichen Aktivitäten fragen müssen, wenn sie diese als gefahrerheblich einstufte.
Nach mehreren Verhandlungsrunden lenkte die Versicherung ein. Man einigte sich auf eine Zahlung der vereinbarten Invaliditätsleistung. Für Herrn S. bedeutete dies nicht nur finanzielle Unterstützung während der Rehabilitation, sondern auch die Bestätigung, dass er beim Versicherungsabschluss alles richtig gemacht hatte.
Dokumentations-Tipp:
Bewahren Sie alle Unterlagen zu Ihren sportlichen Aktivitäten auf: Wettkampfanmeldungen, Finisher-Urkunden, Trainingsplan. Diese können im Versicherungsfall wertvoll sein.
Praktische Tipps für Sportler
Der Fall von Herrn S. bietet wichtige Lehren für alle sportlich aktiven Menschen:
Erstens: Transparenz schützt. Wer beim Versicherungsabschluss auch nicht explizit erfragte sportliche Aktivitäten angibt, ist auf der sicheren Seite. Die meisten Versicherungen akzeptieren Freizeitsport ohne Zuschlag – wenn sie davon wissen.
Zweitens: Prävention ist kein Makel. Physiotherapie, Massage oder andere vorbeugende Behandlungen sind keine behandlungsbedürftigen Erkrankungen, sondern Ausdruck verantwortungsvollen Sporttreibens.
Drittens: Gute Dokumentation zahlt sich aus. Wer seine sportliche Laufbahn und alle präventiven Maßnahmen dokumentiert, kann im Versicherungsfall nachweisen, dass er verantwortungsvoll mit seiner Gesundheit umgeht.
Herr S. ist inzwischen wieder auf den Beinen. Die Rehabilitation verlief gut, auch dank der professionellen Physiotherapie, die er sich nun leisten konnte. Seinen nächsten Halbmarathon hat er bereits ins Auge gefasst – diesmal mit dem beruhigenden Gefühl eines geklärten Versicherungsschutzes.
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