Sturmschäden – Was Ihre Wohngebäudeversicherung abdeckt

Sturmschäden können immense Kosten verursachen. Die Wohngebäudeversicherung sollte Ihnen in solchen Fällen helfen – doch was tun, wenn die Zahlung verweigert wird?

Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung bei Stürmen ab?

Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Gebäude vor Sturmschäden, sobald Windstärke 8 (62 km/h) erreicht wird. Dazu zählen:

  • Beschädigte Dächer oder abgedeckte Dachziegel
  • Schäden durch umgestürzte Bäume oder Gegenstände
  • Wassereintritt durch beschädigte Gebäudeteile

Häufig ist auch der Garten oder das Carport in den Schutz eingeschlossen, sofern diese ausdrücklich in der Police aufgeführt sind. Doch genau hier beginnen oft die Probleme mit den Versicherungen.

Hinweis: Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice genau – oft werden bestimmte Schäden ausgeschlossen, wenn sie nicht explizit erwähnt sind.

Typische Probleme bei der Schadensregulierung

Auch bei klaren Sturmschäden zögern viele Versicherer die Zahlung hinaus oder lehnen Ansprüche ganz ab. Zu den häufigsten Problemen gehören:

1. Die Versicherung behauptet, der Sturm sei nicht stark genug gewesen.
2. Es wird behauptet, der Schaden sei durch mangelnde Instandhaltung entstanden.
3. Versicherer fordern umfangreiche Nachweise wie Fotos, Rechnungen oder Gutachten.

Wie wir Ihnen helfen können

Unsere Kanzlei prüft Ihre Ansprüche aus der Wohngebäudeversicherung und setzt sich dafür ein, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Wir kennen die Taktiken der Versicherer und sorgen dafür, dass Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben – sei es durch Verhandlungen oder gerichtliche Verfahren.

Achtung: Verzögerungen oder Ablehnungen der Versicherung sind oft unbegründet. Lassen Sie uns die Gründe prüfen – wir setzen Ihr Recht durch!