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Funktionsbeeinträchtigung in der Unfallversicherung: Wenn die Gliedertaxe nicht ausreicht

Nach einem Unfall haben Sie erhebliche Funktionseinschränkungen, doch die Unfallversicherung zahlt weniger als erwartet oder lehnt ganz ab? Erfahren Sie, wann die Gliedertaxe nicht greift und wie Funktionsbeeinträchtigungen richtig bewertet werden.

Funktionsbeeinträchtigung Unfallversicherung Gliedertaxe - Versicherungsrecht VSP Kanzlei
Funktionsbeeinträchtigungen richtig bewerten: Wenn die Gliedertaxe nicht ausreicht

Problem-Hook: Sie haben nach einem schweren Unfall erhebliche Einschränkungen – können Ihren Arm kaum noch bewegen, haben chronische Schmerzen, die Greifkraft ist drastisch reduziert. Doch Ihre Unfallversicherung zahlt nur einen Bruchteil dessen, was Sie erwartet haben. Die Begründung: „Nach der Gliedertaxe liegt keine volle Invalidität vor.“ Was bedeutet das und was können Sie tun?

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie die Gliedertaxe funktioniert, wann Funktionsbeeinträchtigungen anders bewertet werden müssen und wie Sie Ihre tatsächlichen Einschränkungen geltend machen. Sie erfahren, bei welchen Verletzungen die Standardbewertung nicht ausreicht und wie Sie höhere Leistungen durchsetzen können.

Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist ein standardisiertes Bewertungsschema, das in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) festlegt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile anzusetzen ist.

📊 Standard-Gliedertaxe (übliche Werte):

Arm
70%
Bein
70%
Hand
55%
Fuß
40%
Auge
50%
Daumen
20%
Zeigefinger
10%
Gehör (beide Ohren)
60%

Die Gliedertaxe gilt für den vollständigen Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines Körperteils. Bei teilweiser Funktionseinschränkung wird der entsprechende Prozentsatz anteilig berechnet.

💡 Beispiel

Bei vollständigem Verlust eines Arms beträgt die Invalidität 70 Prozent. Kann der Arm noch zu 50 Prozent genutzt werden, liegt die Invalidität bei 35 Prozent (50% von 70%). Die Versicherungsleistung berechnet sich dann auf Basis dieser 35 Prozent und der vereinbarten Versicherungssumme.

Das System der Gliedertaxe ist einfach und standardisiert – aber genau das führt in vielen Fällen zu Problemen, wenn die tatsächlichen Einschränkungen nicht in dieses Schema passen.

Funktionsbeeinträchtigung: Definition und Bedeutung

Eine Funktionsbeeinträchtigung liegt vor, wenn nach einem Unfall die normale Funktion eines Körperteils oder mehrerer Körperteile eingeschränkt ist, ohne dass es zum vollständigen Verlust kommt. Dies kann sein:

Typische Funktionsbeeinträchtigungen:

Bewegungseinschränkungen

Reduzierte Beweglichkeit von Gelenken (z.B. Schulter lässt sich nur noch eingeschränkt heben, Knie kann nicht mehr vollständig gebeugt werden)

Kraftverlust

Verminderte Muskelkraft oder Greifkraft (z.B. kann keine schweren Gegenstände mehr heben, Hand hat deutlich weniger Kraft)

Sensibilitätsstörungen

Taubheitsgefühle, Kribbeln, vermindertes Tastgefühl in Händen, Fingern, Füßen oder anderen Körperteilen

Chronische Schmerzen

Dauerhafte Schmerzzustände, die die Nutzung beeinträchtigen (z.B. Nervenschmerzen, Phantomschmerzen, Gelenkschmerzen)

Koordinationsstörungen

Beeinträchtigte Feinmotorik oder Grobmotorik (z.B. Probleme beim Greifen kleiner Gegenstände, Gleichgewichtsstörungen)

Versteifungen

Eingeschränkte oder fehlende Beweglichkeit durch Narbengewebe, Verwachsungen oder Gelenkversteifungen

⚖️ Rechtlicher Hintergrund

Funktionsbeeinträchtigungen müssen bei der Invaliditätsbewertung berücksichtigt werden, auch wenn sie nicht direkt in der Gliedertaxe aufgeführt sind. Die Versicherung darf sich nicht ausschließlich auf die Gliedertaxe berufen, wenn die tatsächliche Beeinträchtigung darüber hinausgeht oder andere Körperfunktionen betrifft.

Grenzen der Gliedertaxe: Wann reicht sie nicht aus?

Die Gliedertaxe hat klare Schwächen und Grenzen, die in der Praxis häufig zu Streitigkeiten führen:

🚫 Probleme mit der Gliedertaxe:

Problem 1: Funktionseinschränkungen ohne Verlust
Die Gliedertaxe bezieht sich auf den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines Körperteils. Was aber, wenn der Arm zwar noch vorhanden ist, aber nur noch zu 30 Prozent nutzbar? Hier muss die Funktionsbeeinträchtigung gesondert bewertet werden.

Problem 2: Mehrere Körperteile betroffen
Wenn ein Unfall mehrere Gliedmaßen oder Körperbereiche beeinträchtigt, kann die einfache Addition der Gliedertaxe-Werte nicht sachgerecht sein. Die tatsächliche Gesamtbeeinträchtigung ist oft höher als die Summe der Einzelwerte.

Problem 3: Nicht in der Gliedertaxe aufgeführte Körperteile
Die Gliedertaxe erfasst nur bestimmte Körperteile. Was ist mit Wirbelsäule, inneren Organen, chronischen Schmerzsyndromen? Diese müssen individuell bewertet werden.

Problem 4: Individuelle Berufs- und Lebensumstände
Die Gliedertaxe ist abstrakt und berücksichtigt nicht, ob Sie beispielsweise Rechtshänder oder Linkshänder sind, ob Sie körperlich arbeiten oder welchen Beruf Sie ausüben. Die tatsächliche Beeinträchtigung kann individuell stark variieren.

In all diesen Fällen muss die Invalidität über die Gliedertaxe hinaus ermittelt werden – durch medizinische Begutachtung und eine individuelle Funktionsbewertung.

Wie werden Funktionsbeeinträchtigungen bewertet?

Wenn die Gliedertaxe nicht ausreicht, erfolgt die Bewertung der Invalidität durch medizinische Gutachten. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:

🩺 Bewertungskriterien:

1
Beweglichkeitsprüfung

Der Gutachter misst die Bewegungsumfänge der Gelenke (z.B. wie weit das Knie gebeugt werden kann, wie hoch der Arm gehoben werden kann) und vergleicht diese mit den Normalwerten.

2
Kraftmessung

Die Muskelkraft und Greifkraft werden objektiv gemessen und mit dem Zustand vor dem Unfall oder mit Durchschnittswerten verglichen.

3
Sensibilitätstests

Überprüfung des Tastgefühls, der Temperaturwahrnehmung und der Schmerzempfindung in den betroffenen Körperbereichen.

4
Funktionsprüfungen

Praktische Tests: Kann die Person noch greifen, schreiben, Treppen steigen, schwere Lasten heben? Diese Alltagsfunktionen werden systematisch überprüft.

5
Gesamtbewertung

Aus allen Einzelbefunden wird ein Gesamtinvaliditätsgrad ermittelt, der die tatsächliche Beeinträchtigung widerspiegelt – nicht nur nach Schema der Gliedertaxe.

💡 Praxis-Tipp

Lassen Sie sich nicht mit einer pauschalen Gliedertaxe-Berechnung abspeisen, wenn Ihre tatsächlichen Einschränkungen darüber hinausgehen. Bestehen Sie auf einer umfassenden medizinischen Begutachtung, die alle Funktionsbeeinträchtigungen erfasst. Bei Bedarf holen Sie ein eigenes, unabhängiges Gutachten ein.

Typische Streitfälle in der Praxis

In der Praxis gibt es bestimmte Verletzungskonstellationen, bei denen die Gliedertaxe regelmäßig nicht ausreicht und es zu Auseinandersetzungen mit der Versicherung kommt:

📋 Fall 1: Komplexe Handverletzung mit Nervenschaden

Situation: Nach einem Unfall hat der Versicherte zwar noch beide Hände, aber die rechte Hand (bei Rechtshänder) hat durch Nervenschädigung kaum noch Greifkraft, ständige Taubheitsgefühle und chronische Schmerzen. Die Versicherung setzt nach Gliedertaxe nur 30 Prozent an (anteilige Funktionseinschränkung der Hand mit 55%).

Rechtslage: Die reine Gliedertaxe-Berechnung wird hier der tatsächlichen Beeinträchtigung nicht gerecht. Ein umfassendes Gutachten muss die Nervenschädigung, Schmerzen und die beruflichen Auswirkungen berücksichtigen. Oft ergibt sich eine deutlich höhere Invalidität.

📋 Fall 2: Wirbelsäulenverletzung mit Bewegungseinschränkung

Situation: Nach einem Wirbelsäulentrauma kann sich der Versicherte nur noch eingeschränkt bewegen, hat chronische Rückenschmerzen und kann seinen handwerklichen Beruf nicht mehr ausüben. Die Versicherung argumentiert, die Wirbelsäule sei in der Gliedertaxe nicht explizit aufgeführt.

Rechtslage: Auch wenn die Wirbelsäule nicht in der Gliedertaxe steht, muss die Funktionsbeeinträchtigung bewertet werden. Die Bewegungseinschränkung, Schmerzproblematik und berufliche Auswirkung sind zu berücksichtigen – oft ergibt sich eine Invalidität von 30-50 Prozent oder mehr.

📋 Fall 3: Kniegelenksverletzung mit Instabilität

Situation: Das Knie ist nach einem Unfall zwar noch vorhanden, aber instabil – es knickt häufig weg, die Belastbarkeit ist stark reduziert, längeres Gehen oder Stehen ist kaum möglich. Die Versicherung setzt nach Gliedertaxe für das Bein nur eine anteilige Invalidität von 20 Prozent an.

Rechtslage: Die Instabilität und funktionelle Einschränkung müssen gesondert bewertet werden. Ein orthopädisches Gutachten sollte die tatsächliche Belastbarkeit, Bewegungseinschränkung und Alltagsbeeinträchtigung erfassen – oft liegt die Invalidität deutlich höher.

📋 Fall 4: Schulterverletzung mit Bewegungseinschränkung

Situation: Nach einem Schulterbruch kann der Arm nur noch eingeschränkt gehoben werden (maximal 90 Grad statt 180 Grad), Überkopf-Arbeiten sind unmöglich. Die Versicherung berechnet nach Gliedertaxe für den Arm eine anteilige Invalidität von 35 Prozent.

Rechtslage: Die Gliedertaxe für den gesamten Arm (70%) ist hier nicht sachgerecht, da primär das Schultergelenk betroffen ist. Die Bewegungseinschränkung muss differenziert bewertet werden – je nach Ausmaß können 30-50 Prozent Invalidität oder mehr gerechtfertigt sein.

Mehrere Gliedmaßen betroffen: Wie wird gerechnet?

Besonders komplex wird es, wenn durch einen Unfall mehrere Körperteile betroffen sind. Hier stellt sich die Frage: Werden die Invaliditätsgrade einfach addiert oder gibt es eine andere Berechnungsmethode?

⚖️ Rechtliche Regelung

Grundsatz: Sind mehrere Gliedmaßen betroffen, werden die Invaliditätsgrade grundsätzlich addiert, jedoch maximal bis 100 Prozent. Die Versicherung zahlt aber auch bei 100 Prozent Invalidität maximal die vereinbarte Versicherungssumme.

Aber Achtung: Einige Versicherungsbedingungen enthalten eine sogenannte „Kappungsgrenze“ oder „progressive Invaliditätsstaffel“. Das bedeutet: Bei sehr hohen Invaliditätsgraden steigt die Leistung überproportional – oder es gibt Sonderregelungen für Mehrfachbetroffenheit.

💡 Beispiel: Addition mehrerer Invaliditätsgrade

Fall: Ein Versicherter verliert durch einen Unfall einen Arm (70% nach Gliedertaxe) und ein Bein (70% nach Gliedertaxe).

Berechnung: 70% + 70% = 140%. Da die Invalidität auf maximal 100% begrenzt ist, gilt eine Vollinvalidität von 100%.

Leistung: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und progressiver Staffel (z.B. ab 25% verdoppelt sich die Leistung) kann die tatsächliche Zahlung deutlich höher ausfallen – je nach Tarif bis zu 500.000 Euro oder mehr.

⚠️ Wichtig zu wissen

Bei Mehrfachbetroffenheit sind die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Versicherungen neigen dazu, bei der Berechnung die für sie günstigste Methode anzuwenden. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten – bei hohen Versicherungssummen können hier Unterschiede von zehntausenden Euro entstehen.

Wie können Sie sich gegen zu niedrige Bewertungen wehren?

Wenn die Unfallversicherung Ihre Funktionsbeeinträchtigung zu niedrig bewertet oder sich ausschließlich auf die Gliedertaxe beruft, sollten Sie aktiv werden:

🗓️ Ihr Vorgehen Schritt für Schritt

1
Gutachten und Berechnung anfordern

Lassen Sie sich das vollständige medizinische Gutachten sowie die genaue Berechnungsmethode der Invalidität aushändigen. Prüfen Sie, ob alle Funktionsbeeinträchtigungen erfasst wurden.

2
Eigenes medizinisches Gutachten einholen

Beauftragen Sie einen unabhängigen Facharzt mit einer eigenen Begutachtung. Dieser sollte gezielt alle Funktionseinschränkungen erfassen, die das Versicherungsgutachten möglicherweise übersehen hat.

3
Detaillierte Funktionsbeschreibung erstellen

Dokumentieren Sie präzise, welche alltäglichen Tätigkeiten Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausführen können. Listen Sie konkrete Beispiele auf: Welche Bewegungen sind unmöglich? Welche Arbeiten können Sie nicht mehr verrichten?

4
Widerspruch einlegen

Legen Sie schriftlich und begründet Widerspruch gegen die Invaliditätsbewertung ein. Verweisen Sie auf Ihr eigenes Gutachten und die nicht berücksichtigten Funktionseinschränkungen.

5
Anwaltliche Unterstützung

Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen, die medizinischen Gutachten bewerten und die Durchsetzung übernehmen. Bei komplexen Funktionsbeeinträchtigungen ist anwaltliche Hilfe oft unverzichtbar.

6
Gerichtliches Verfahren

Wenn die Versicherung nicht einlenkt, bleibt die Klage vor dem Landgericht. Dort wird ein gerichtlicher Sachverständiger beauftragt, der die Funktionsbeeinträchtigungen objektiv bewertet – oft zu Ihren Gunsten.

✓ Checkliste: Das sollten Sie dokumentieren

Bewegungseinschränkungen: Welche Bewegungen sind unmöglich oder schmerzhaft? (z.B. „Kann Arm nicht über 90 Grad heben“)

Kraftverlust: Was können Sie nicht mehr heben, tragen oder halten?

Alltagseinschränkungen: Welche täglichen Verrichtungen fallen schwer? (Anziehen, Körperpflege, Haushalt)

Berufliche Auswirkungen: Welche Tätigkeiten können Sie in Ihrem Beruf nicht mehr ausüben?

Schmerzen und Sensibilitätsstörungen: Wo und wann treten Schmerzen, Taubheitsgefühle oder Kribbeln auf?

⚠️ Wichtig: Fristen beachten!

Beachten Sie die Verjährungsfristen! Ansprüche aus der Unfallversicherung verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des endgültigen Gesundheitszustands. Warten Sie nicht zu lange mit der Geltendmachung höherer Leistungen. Ein einfacher Widerspruch hemmt die Verjährung nicht – nur eine Klageerhebung stoppt die Frist sicher.

Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Die Gliedertaxe ist ein Standardschema, das nicht alle Funktionsbeeinträchtigungen angemessen erfasst.

Funktionsbeeinträchtigungen müssen individuell bewertet werden, wenn die Gliedertaxe nicht ausreicht.

Bei komplexen Verletzungen (Nervenschäden, Wirbelsäule, mehrere Körperteile) ist eine umfassende medizinische Begutachtung unverzichtbar.

Lassen Sie sich nicht mit pauschalen Gliedertaxe-Berechnungen abspeisen – bestehen Sie auf einer individuellen Funktionsbewertung.

Holen Sie ein eigenes Gutachten ein, wenn die Bewertung der Versicherung zu niedrig erscheint.

Bei Mehrfachbetroffenheit sind die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen – oft entstehen hier große Leistungsunterschiede.

Anwaltliche Hilfe ist bei Funktionsbeeinträchtigungen oft entscheidend – die Bewertung ist komplex und erfordert medizinisches und juristisches Fachwissen.

⚠️ Handeln Sie jetzt!

Wenn Ihre Unfallversicherung Ihre Funktionsbeeinträchtigungen zu niedrig bewertet oder sich auf die starre Gliedertaxe beruft, sollten Sie nicht vorschnell akzeptieren. Gerade bei komplexen Verletzungen mit Nervenschäden, Bewegungseinschränkungen oder Mehrfachbetroffenheit liegt die tatsächliche Invalidität oft deutlich höher als von der Versicherung angegeben. Eine fundierte medizinische und rechtliche Prüfung kann den Unterschied zwischen einer angemessenen und einer zu niedrigen Entschädigung ausmachen.

⚖️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist unterschiedlich und erfordert eine genaue Prüfung der Umstände. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall.

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