Unser Honorar – Transparent und flexibel

Unsere Kanzlei legt großen Wert auf eine klare und nachvollziehbare Kostenstruktur. Für die Abrechnung unserer Leistungen nutzen wir die gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, individuelle Vergütungsvereinbarungen zu treffen, die sich optimal an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Das RVG bildet die gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Anwaltsgebühren. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Streitwert, also dem finanziellen Wert, um den es in Ihrem Fall geht. Dies gewährleistet eine transparente und faire Abrechnung, die den Umfang und die Komplexität Ihres Falles berücksichtigt.

Gut zu wissen:
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten, wenn sie zuvor eine Deckungszusage erteilt haben. Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihre Versicherung einspringt.

Individuelle Vergütungsvereinbarungen

Für besondere Fälle oder umfangreiche Beratungen können wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung treffen. Diese Vereinbarung erlaubt es, die Kosten flexibel zu gestalten und vorab festzulegen, welche Leistungen zu welchem Preis abgerechnet werden. Dies bietet Ihnen maximale Planungssicherheit.

Eine Vergütungsvereinbarung ist besonders sinnvoll:

  • Wenn der Streitwert unklar ist oder schwankt.
  • Für komplexe, langfristige Verfahren mit erhöhtem Arbeitsaufwand.
  • Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung, die eine klare Kostenstruktur bevorzugen.

Kostentransparenz – von Anfang an

Bereits in unserer kostenlosen Erstberatung informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten und besprechen, ob eine Abrechnung nach RVG oder eine Vergütungsvereinbarung für Ihren Fall die beste Wahl ist. So behalten Sie jederzeit den Überblick über die finanziellen Aspekte.

⚠️ Hinweis:
Unsere Kanzlei setzt auf absolute Transparenz. Alle Kosten werden vorab mit Ihnen abgestimmt, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Rechtsschutzversicherung und Kostenübernahme

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir für Sie, ob diese die Kosten übernimmt. Viele Versicherungen decken die Gebühren für:

  • Die anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung.
  • Gerichtliche Verfahren, sofern sie vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Falls Ihre Versicherung keine Deckungszusage erteilt, prüfen wir alternative Möglichkeiten, wie z. B. Prozesskostenhilfe oder Ratenzahlungen, um Ihnen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu ermöglichen.

Kostenlose Erstberatung – Ihr erster Schritt

Unsere Erstberatung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. In diesem Gespräch klären wir nicht nur Ihre rechtliche Situation, sondern auch alle finanziellen Aspekte. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung zu den Kosten und können sicher sein, dass alle Schritte transparent bleiben.

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Fazit: Transparente und faire Abrechnung

Ob Abrechnung nach RVG oder individuelle Vergütungsvereinbarungen – wir sorgen dafür, dass Sie jederzeit den Überblick behalten. Mit unserer Unterstützung können Sie Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen, ohne sich Sorgen über unerwartete Kosten machen zu müssen. Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung!